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ohne tarifvertrag darf nicht länger als max. 10 std pro tag gearbeitet werden, im durchschnitt von sechs monaten nicht mehr als 48 std/woche
die wartezeiten wären wohl ebenfalls als arbeitszeit zu werten, ob und wann wartezeiten auftreten, liegt im betriebsrisiko des AG, der AN hält sich arbeitsbereit vor ort auf, wenn es nichts zu tun gibt, ist das nicht sein problem, überlange pausen braucht er auch nicht zu nehmen/ unbezahlt zu dulden zudem hat er ein recht auf zusammenhängende arbeitszeiten, wenn vertraglich keine geteilten dienste vereinbart wären die fahrt von der firma zum einsatzort oder die zeit, die man braucht, um den einsatzort zu wechseln, wären ebenfalls als arbeitszeit zu vergüten, meiner meinung nach aber da müsste man genau schauen, was im arbeitsvertrag dazu vereinbart ist bzw. ob das dann auch mit der gesetzeslage/rechtsprechung übereinstimmt das ArbZG geht von einer sechs-tage-woche aus, heißt Mo-Sa arbeiten, So frei, mehrere freie tage am stück sind normalerweise nicht vorgesehen inwieweit überstunden durch geld oder freizeit abgegolten werden ( um mal ein paar tage am stück frei zu haben) liegt, wenn keine anderslautenden vereinbarungen vorliegen, im ermessen des AG
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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| freizeit, monatsarbeitszeit, wochenarbeitszeit |
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