Urlaubs- und Krankengeldanspruch bei stundenweiser Beschäftigung
Hallo,
ich habe eine Frage zum Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld.
Und zwar arbeite ich seit 1 1/2 Jahren in Teilzeitanstellung in einer Firma, von der ich stundenweise bezahlt werde. In der Regel sind es 20h/Woche, also ca. 80-90h/Monat, aber je nach Beschäftigungslage auch mal mehr oder weniger. Bisher habe ich im Krankheits- oder Urlaubsfall entsprechend auch kein Geld bekommen, weil ich am Monatsende nur die Stunden einreiche, die ich tatsächlich da war.
Aber ist das überhaupt rechtens? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts dazu drin, aber gibt es irgendwelche Gesetze, die in diesem Fall greifen? Und wie würde sich der Anspruch in diesem Fall berechnen?
Vielen Dank im voraus!
Sonja
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