Zitat:
Zitat von meistermacher
Klamotte, bist du dir da sicher ?
Aus meiner Sicht wird dann nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wenn auch dem Ersatzruhetag eine 11 Stündige ruhezeit folgt. Ersatzruhetag kann aber kein Sonntag sein (der folgt dem Samstag) so das in Summe min. 70 Stunden frei sein müssten
35 Stunden für den Ersatzruhetag und 35 Stunden für die Sonntagsruhe am Sonntag
Gruß
meistermacher
|
Du hast Recht, der MO vor der Nachtschichtwoche wäre für den Ersatzruhetag besser.