Abmahnung - gerechtfertigt?
Leider habe ich heute meine 1. Abmahnung im Briefkasten vorgefunden.
In dieser wird mir vorgeworfen meine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt zu haben.
Zur Information: Ich war einen Monat lang (von 08.06.-08.07) krankgeschrieben.
Ich arbeite gewöhnlich im Wechsel jeden 2. Samstag mit einer Kollegin. In einem Telefongespräch eine Woche vor Ende meiner Krankschreibung hatten wir Samstag den 09.07. getauscht. Leider hatte ich das Gespräch falsch in Erinnerung und bin nicht arbeiten gegangen, da ich 100%ig davon überzeugt war frei zu haben.
Dies wird mir als 1. Vergehen zur Last gelegt.
Dabei war dies lediglich eine privates Telefongespräch mit meiner Kollegin, wo ich wohl zusagte den Dienst zu tauschen. Diese hat das so an unseren Arbeitgeber weitergegeben, welcher in diesem Punkt allerdings in keiner Form bei mir nachfragte, ob es tatsächlich so zutrifft. Regulär wäre ich wie gesagt nicht dran gewesen.
2. bin ich um ein paar Überstunden abzubauen (und wegen des schlechten Verhältnisses zu meiner Kollegin, was aber ein anderes Thema ist...) erst um kurz vor 12 Uhr am folgenden Montag zum Dienst erschienen. Ich war schon öfter erst gegen 10 erschienen, was auch nie ein Problem darstellte und ging davon aus, dass es dann auch in Ordnung ist wenn ich weitere 2 Stunden später anfange, da wir ja auch ein Gleitzeitkonto haben und mir nie etwas über geltende Rahmenarbeitszeiten bekannt gemacht wurde. Doch laut Abmahnung hätte ich an besagtem Tag "um 8.30 bis 9.00 Uhr" erscheinen müssen, was dem durch meinen Arbeitgeber geplanten Arbeitsbeginn entspricht um auf meine vertraglich vereinbarte 40 Stunden Woche zu kommen.
Es erfolgte vor diese Abmahnung nie einen Hinweis oder mündliche Verwarnung zu o. g. Themen.
Ist diese Abmahnung unter den genannten Umständen überhaupt gerechtfertigt?
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