Zitat:
Zitat von Neko_Cari
Daraus ergibt sich jetzt für mich noch folgende Frage:
Da ich ja wie gesagt davon ausging, dass ein Arbeitsbeginn um 12 Uhr wegen des Gleitzeitkontos etc. ok ist habe ich auch an zwei weiteren Tagen (vor Erhalt der Abmahnung) so spät mit der Arbeit begonnen. Kann ich dafür jetzt etwa auch noch eine Abmahnung bekommen?
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nein, sehe ich nicht so.
Eine Abmahnung, mahnt eine Änderung von Verhalten an.
Verhalten ändern kann man aber erst, nachdem man die Abmahung zu Kenntnis nehmen konnte.
Wenn da 2-3 Tage Postweg dazwischen liegen, in denen Du das noch nicht wissen konntest.... kann man dafür nicht nochmal abmahnen.