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Alt 12.07.2011, 11:55
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Standard Angedrohte Urlaubsverweigerung - rechtliche Grundlagen

Hallo,

hier mal ein Szenario aus der Familie, zu dem ich gerne eure/Ihre (evtl. fachkundige) Meinung gehört hätte. Folgendes Szenario:

Person M1 arbeitet in der öffentlichen Verwaltung zusammen in einer Abteilung mit Person M2 und Person M3. M3 ist in Mutterschutz, deshalb arbeiten nur noch M1 und M2 regelmäßig. Sie sind Angestellte im öffentlichen Dienst und die einzigen, die in ihrer Behörde die anfallende Arbeit erledigen können.

Am Anfang des Jahres wird ein "Urlaubsplaner" herumgereicht. Auf diesem trägt jeder der drei seine Urlaubswünsche ein. Sind diese so, dass immer einer der drei (mittlerweile zwei) vor Ort ist, ist der Urlaub "genehmigt unter Vorbehalt dringender betrieblicher Gründe" (so ein Aufdruck auf dem Vordruck). Vor dem Urlaub muss einer der Kollegen dafür unterschreiben, dass er die Vertretung für den Urlaub übernimmt.

Im Normalfall wird der Urlaub vor Eintragung in den Planer zwischen M1, M2 und M3 besprochen - so auch dieses Jahr. M1 hat also Urlaub für drei Wochen im Oktober. Der Planer ist bereits im März fertig und korrekt ausgefüllt gewesen. Die Vertretung wurde von M2 aber noch nicht bestätigt.

M2 beschwert sich bereits seit Oktober 2010 über ein gesundheitliches Problem, das wohl "irgendwann gemacht werden müsse". M2 erwähnt gegenüber M1, dass er noch nicht wisse wann er die Behandlung durchführen lasse, dass dies aber bis zu drei Monaten Ausfall bedeuten würde.

Nach Rücksprache seitens M2 mit einer Vorgesetzten, erzählt M2 M1, dass diese gesagt habe dass "M1 dann wohl in der Zeit keinen Urlaub nehmen könne", dass "M2 das wohl in der Hand habe".

M1 kann auf Grund dieser Sachlage nun keinen Urlaub für Oktober konkret buchen oder planen. M2 hält M1 ständig vor, dass er M1 in der Hand habe. Die psychische Belastung durch M2 ist enorm - wenn die Arbeit, die früher von drei Personen erledigt wurde für drei Monate von einer Person erledigt werden muss ist das eine enorme Belastung. Durch das Arbeitsgebiet bedingt ist die Arbeitsbelastung selbst für drei Personen zu bestimmten Zeiten kaum zu bewältigen gewesen.


Nun die Fragen zum Szenario:
1) Ist eine so verschiebbare Behandlung ein "dringender betrieblicher Grund"? Hat der AG evtl. sogar Weisungsbefugnis gegenüber M2 bzgl. des Zeitpunkts der Behandlung so dass M1 den eingetragenen Urlaub bekommt?

2) Ist die Aussage, dass M2 "das in der Hand hat" korrekt? Muss der AG - der ja jetzt informiert ist - handeln?

3) Was könnte der Personalrat für M1 tun? An wen sollte M1 sich sonst wenden?
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krankheit, urlaub genehmigen

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