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1 : Medizinische Behandlungen werden nach Erforderlichkeit erledigt, hier gibt es kein Weisungsrecht des Arbeitgebers, nein es ist aus meinem verständnis heraus auch kein dringender Betrieblicher Grund
2 NEIN 3. Klar könnte der PR was tun, wenn er denn etwas weis und aktiv sein will 4 den Vorgesetzten auf die pflichten und das Bundesurlaubsgesetz hinweisen, den vorgesetzten des Vorgesetzten hinzuziehen, vors Arbeitsgericht ziehen und und und |
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| krankheit, urlaub genehmigen |
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