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Alt 12.07.2011, 12:14
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Standard AW: Angedrohte Urlaubsverweigerung - rechtliche Grundlagen

1 : Medizinische Behandlungen werden nach Erforderlichkeit erledigt, hier gibt es kein Weisungsrecht des Arbeitgebers, nein es ist aus meinem verständnis heraus auch kein dringender Betrieblicher Grund
2 NEIN

3. Klar könnte der PR was tun, wenn er denn etwas weis und aktiv sein will

4 den Vorgesetzten auf die pflichten und das Bundesurlaubsgesetz hinweisen, den vorgesetzten des Vorgesetzten hinzuziehen, vors Arbeitsgericht ziehen und und und
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krankheit, urlaub genehmigen

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