#7 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 08:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2010
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Beiträge: 551
Standard AW: Erpressungsversuch bei Krankheit

Du bist aus der Sache raus. Spricht ja für dich, wenn du dich um den Urlaub deiner Kollegin sorgst. Mach ihr klar, dass der Chef das Problem ist. Gib ihr den Hinweis, dass es rechtlich sehr fragwürdig ist, ob der Chef so einfach ihren Urlaub streichen darf (der ja bereits genehmigt war). Hierzu gibt es aus dem Urlaubsrecht entsprechende Urteile. Da muss schon mehr passieren als ein Umzug (Erdbeben, überschwemmung des Betriebsgeländes oder andere Notlagen).
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Stichworte
erpressung, krankheit, urlaub streichen

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