|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Du bist aus der Sache raus. Spricht ja für dich, wenn du dich um den Urlaub deiner Kollegin sorgst. Mach ihr klar, dass der Chef das Problem ist. Gib ihr den Hinweis, dass es rechtlich sehr fragwürdig ist, ob der Chef so einfach ihren Urlaub streichen darf (der ja bereits genehmigt war). Hierzu gibt es aus dem Urlaubsrecht entsprechende Urteile. Da muss schon mehr passieren als ein Umzug (Erdbeben, überschwemmung des Betriebsgeländes oder andere Notlagen).
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erpressung, krankheit, urlaub streichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|