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Alt 08.07.2011, 19:23
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Standard Freistellung durch AG - Stunden nacharbeiten?

Hallo!

Ich hoffe, dass mir hier wer weiterhelfen oder ein paar Infos geben kann! J

Und zwar ist es so, dass mein AG ein paar Kollegen und mich in letzter Zeit mal einen Tag (insgesamt waren es jetzt 3 Tage) freigestellt hat, um ein Software-Update zu fahren. Da wir in der Zeit die Software nicht benutzen können und der AG der Meinung ist, wir könnten ohne die Software nicht arbeiten, hat er uns halt freigestellt. Nun ist meine Frage, ob wir die Stunden nacharbeiten müssen. Bis jetzt haben wir das immer gemacht, weil der AG es so gefordert hat. Aber müssen wir das? Eigentlich ist es ja nicht unsere Schuld, wenn der AG meint, wir könnten nichts arbeiten und uns deswegen freistellt.
Bisher haben wir die Stunden immer nachgeholt, wie wir es gerade geschafft haben. Mal eine halbe Stunde, mal eine Ganze, mal Zwei. Nun wurde uns aber verboten, halbe Stunden nachzuarbeiten. Wir dürften die Zeit nur in ganzen Stunden nachholen. Zudem sollen wir immer aufschreiben, was wir in der Zeit gemacht haben. Ist das so ok?

Geändert von Dani123 (08.07.2011 um 20:42 Uhr).
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Stichworte
freistellung, nachholen, stunden

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