AW: Urlaubsanspruch Voller Jahresurlaub oder Anteilmäßig
Also Sie wissen gar nicht, ob dieser ominöse TV angewendet wird? 20 Tage bei 5-Tage-Woche ist doch gerade mal der gesetzliche Mindesurlaub. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein Tarifvertrag nur den Mindesturlaub beinhaltet. Selbst in den unsäglichen "Tarifverträgen" der Leiharbeit sind 24 Tage bei 5-Tage-Woche vereinbart.
Darüber hinaus müsste es ersten einen Nachweis für die wesentlichen Arbeitsbedingungen geben. Hier liegt dann offensichtlich ein Verstoss des AG gegen das Nachweissgesetz vor. Der Allerdings rechtlich kaum Wirkung entfaltet.
Und wenn wirklich nur 20 Tage - also der Mindesturlaub - vereinbart sind, dann kann dieser auch in einem Tarifvertrag nicht mehr Wirksam gezölftelt werden, wie das BAG geurteilt hat.
Der TV muss im Übrigen beim AG ausliegen.
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