Gewährung von Urlaub
Hallo,
ich hab mal eine Frage bezüglich der Genehmigung von Urlaubstagen.
Mein Freund möchte gern 2 Wochen Urlaub nehmen, hat dies auch schon längere Zeit vorher beantragt. Doch in seinem Betrieb bekommt man immer erst in der Woche vor dem beantragten Urlaub Bescheid ob man den Urlaub überhaupt nehmen darf. Sprich, wenn ich jetzt eine Reise buchen möchte (was ich vor habe, da ich ein günstiges Angebot gefunden habe), wer zahlt dann die Stornokosten für den gebuchten Urlaub, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert, aber auch noch nicht bestätigt hat? Da könnt man ja nie gewiss einen Urlaub buchen. Gibt es hier ein Gesetz oder eine Rechtsprechung in der steht, wie länge der AG dem AN vorher über die Gewährung des Urlaubes Auskunft geben muss?
Genau so ist es ungewiss ob er überhaupt Urlaub bekommt, da es in seiner Firma keine Vertretung für ihn gibt. Darf ihm der AG den Urlaub deswegen verweigern? (21 Urlaubstage, 1 davon bereits genommen in 2011)
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen bzw. Auskunft geben kann. Danke!
Viele Grüße!
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