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Heißt dass, wenn wir jetzt vom AG nichts gegenteiliges hören bzw. er den gewünschten Urlaub nicht ablehnt, können wir nach 4 Wochen davon ausgehen, dass er den Urlaub bekommt?
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Die Rechtsprechung sieht es so, der AG wird es sicherlich komplett anders sehen. Das beste wäre, wenn man direkt am Montag, eine verbindliche Genehmigung beantragt mit der Begründung der Urlaubsbuchung. Von daher würde ich auch noch den einen Tag warten.
Wenn der AG zu keiner klaren Aussage bereit ist, dann muss man für sich selber die Konfrontationsbereitschaf t abstecken und dann entscheiden. Zumutbar ist es jedenfalls nicht, dem AN erst in der allerletzten Woche den Urlaub endgültig zu genehmigen.