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Alt 23.06.2011, 19:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 166
Standard AW: Anspruch auf ALG nach einer Teilzeitbeschäftigung?

Um Anspruch auf Alg I zu haben müssen Sie erstmal mind. 12 Monate sozialversicherungspflich te Beschäftigung (über 15 Stunden die Woche) vorweisen können. Aus dem Entgelt dieser 12 Monate wird auch Ihr Arbeitslosengeld errechnet. Sollten Sie ohne wichtigen Grund kündigen, dann erwartet Sie in der Regel eine Sperrzeit.
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Stichworte
anspruch, arbeitslosengeld1, beschäftigung, kündigung, teilzeit

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