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Hallo Kardo,
die Fünftelregelung kommt hier nicht zur Anwendung: Die Fünftelregelung kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn eine Zusammenballung vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Jahreseinkommen mit den außerordentlichen Einkünften höher ist als das vergleichbare Jahreseinkommen des Vorjahres. Zahlungen sind nach Jahren getrennt zu betrachten. Gruß |
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| abfindung, klage, steuer, urteil |
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