Zitat:
Zitat von lieselotte44
Hallo!
ich bin seit 02/2010 bei diesem Unternehmen beschäftig und habe inzwischen drei verlängerungen erhalten, die letzte bis zum 30.06.. Nun meine Frage: Meine letzte Verlängerung kam als neuer Vertrag daher...d.h., statt Vertragsbeginn ab 02/2010 steht dort ...ab dem 01.05.2011 bis zum 30.06.2011.
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Die erste Befristung begann 2/2010 und wurde inzwischen 3 Mal verlängert, bis 30.6.11 wäre grundsätzlich innherhalb der Maximalzeit von 2 Jahren nach § 14 (2), wie HF schon ausführte.
Meine Frage,
da es sich bei der jüngsten "Verlängerung" um einen
neuen Vertrag handelt, steht da irgendwas von TzBfg § 14
(1) ??
Zitat:
Zitat von -HF-
...
Nach dem neuen Urteil des BAG (vom 6.4.2011, Az 7 AZR 716/09) darf der Arbeitgeber nun auch Arbeitnehmer mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag einstellen, die bereits früher einmal in seinem Unternehmen gearbeitet haben.
Voraussetzung: Die letzte Beschäftigung liegt mindesens 3 Jahre zurück.
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was hier ja nicht der Fall ist.