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Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich des Direktionsrechtes.
Wir haben neue Arbeitsverträge und alte Arbeitsverträge im Betrieb. In den alten Arbeitsverträgen steht nichts zu Überstunden drinnen. Wenn Überstunden anfallen werden diese durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten. In den neuen Arbeitsverträgen für die neuen Mitarbeiter besteht die selbe Möglichkeit für Überstunden, bezüglich Freizeitausgleich und Vergütung. Aber auch das der Arbeitgeber im zumutbaren Maße Überstunden anordnen kann. Frage: 1. Kann der Arbeitgeber den anderen Mitarbeiterin mit älteren Verträgen Überstunden anordnen wenn es nötig ist? Und wieviele? 2. Muss der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewähren oder kann er einfach auch die Stunden auszahlen lassen. Wer hat das letzte Sagen? Es gibt keinen Betriebsrat. |
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