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Alt 09.06.2011, 12:04
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Standard AW: Überstunden

Zitat:
Zitat von Wetter12 Beitrag anzeigen

Ob er Freizeitausgleich geben möchte oder die Stunden auszahlen. Steht das in einem Gesetz?
das BGB regelt die vergütungspflicht
wenn sonst zum thema überstundenabgeltung nichts vereinbart ist
§ 612 BGB Vergütung

zur höhe der möglichen überstunden bietet das ArbZG einen anhaltspunkt
ArbZG - Einzelnorm

gesetzlich wäre ein freizeitausgleich geboten, wenn er nötig ist, um im durchschnitt wieder auf die gesetzlich zulässige arbeitszeit zu kommen, falls sie kurzfristig überschritten wurde

sollte deshalb aufgrund der überstunden die durchschnittlich zulässige arbeitszeit im schnitt von 6 mo überschritten werden, bleibt dem AG nur freizeitausgleich, da er sich sonst strafbar machen würde
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__22.html
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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überstunden

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