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Hallo, Bücherwurm,
dass sich dein Chef "an Tarifverträge nicht gebunden fühlt", erheitert mich. Davon abgesehen, gilt grds. § 622 BGB, und da heißt es u. a. in Abs. 6: Zitat:
Check das mal, denn du hast ja gewiss einen schriftlichen Vertrag oder zumindest die Niederschrift gem. Nachweisgesetz. Im übrigen "ruhte" dein Arbeitsverhältnis während deiner Elternzeit, und das bedeutet, dass es seither ununterbrochen fortbesteht, nur die gegenseitigen Rechte und Pflichten suspendiert/ ausgesetzt/ "auf Eis gelegt" waren. Wenn du unbedingt "so schnell wie möglich" aus dem Vertrag willst, solltest du deinem ArbG vielleicht einen Auflösungsvertrag anbieten. Aber Achtung: Das kann böse Folgen für Sozialleistungen haben (Sperrfristen), daher im Zweifel erst schlau machen ...
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***** "Wir wissen in etwa, wer du bist, was dich interessiert und wer deine Freunde sind." Eric Schmidt, Google-Chef, im "Wall Street Journal" über die Möglichkeiten individueller Produktwerbung im Internet. Zitat entnommen am 19.08.10, WN |
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