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Zuerst einmal solltest du beim Rentenversicherer deine Rente berechnen lassen. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen deinen Lebensunterhalt zu bestreiten steht dir als Schwerbehinderter die Grundsicherung zu, die du bei der zuständigen Kommune beantragen musst. Die Grundsicherung ist etwas höher als der Hartz 4 Satz und es wird in diesem Rahmen auch die Bezuschussung der Wohnung bezahlt. Für deine Kinder musst du allerdings Hartz 4 bei der Arge beantragen.
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| Stichworte |
| beschäftigung, erwerbsunfähigkeitsrente, geringfügige, krankheit |
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