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Alt 05.06.2011, 14:52
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Standard Toilettengänge von der Arbeitszeit abziehen?

Hallo,

mein Arbeitgeber regelt unsere Toilettengänge schon immer Projektbezogen (Call-Center). Teilweise ist es aktuell so geregelt, dass der AN seine Toilettengänge in der Zeiterfassung auf "Schulung" erledigen darf. Es gibt aber auch in einem Projekt die Regelung das es für Toilettengänge 10 Minuten bezahlte Pause gibt, die dann auch in der Zeiterfassung als "Pause" gekennzeichnet werden müssen.
Ich bin jetzt in einem ganz neuen Projekt und dort soll es so geregelt werden, dass jeder AN zusätzlich zu seiner halben Stunde unbezahlte Pause, die übrigens am Stück genommen werden muss und uns zeitlich vorgeschrieben wird, 15 Minuten unbezahlte Pause fürs Rauchen und für Toilettengänge bekommt, die dann allerdings nachgearbeitet werden müssen. Auf Deutsch heißt das, wenn man aufs Klo geht, wird diese Zeit nicht bezahlt und muss rausgearbeitet werden. Nun habe ich schon öfter gelesen das dies nicht zulässig ist, finde dazu aber keinen passenden § im ArbSchG. Wir möchten gerne gemeinsam ein Schreiben verfassen und dies dem BR vorlegen, dafür brauche ich eure Hilfe. Wenn ihr wisst wie das mit den Toilettengängen im ArbSchG geregelt ist, und dies auch durch § belegen könnt, wäre ich euch sehr dankbar.

MfG, Olli90
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Stichworte
pause, pausenregelung, toilettengang, toilettenpause

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