#4 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 23:31
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Standard AW: Toilettengänge von der Arbeitszeit abziehen?

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Ist die Aussage ernst gemeint oder habe ich den sarkastischen Unterton übersehen?
Wenn ich z.B. einen Handwerker im Haus habe der nach Zeit bezahlt wird und ich soll auch die Zeiten bezahlen, die er genmütlich auf dem Klo verbringt, hätte ich dafür wenig Verständnis.

Daß (insbesondere in langjährig links regierten Ländern) vereinzelt Arbeitsrichter der Ansicht sind, zwischen Lohnanspruch und Arbeitsleistung würde im wesentlichen kein Zusammenhang bestehen, mag schon sein. Aber das muß ja nicht zutreffend sein.

Sogar die IG Metall scheint das so zu sehen, daß Pinkeln nicht Arbeit ist. Anbdernfalls hätte sie für entsprechende bezahlte Pausen nicht extra per Streiks einen Tarifvertrag durchsetzen müssen.

E.D.
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Stichworte
pause, pausenregelung, toilettengang, toilettenpause

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