Kündigung
Eine Mutter in Elternzeit hat einen 400€ Job angenommen. Nach 4 Wochen wurde sie fristlos gekündigt, das war Ende April. Grund: Überquallfiziert und zu schnelles arbeiten. Die Mutter musste sofort ihren Arbeitsplatz sofort räumen und die Schlüssel abgeben, hat aber keine schriftliche Kündigung erhalten. Am nächsten Tag hat die Mutter wieder ihre Arbeitskraft angeboten und nach einer schriftlichen Kündigung gefragt. Wurde nach Hause geschickt mit der Anmerkung das die Kündigung erst geschrieben werden muss. 2 Stunden später bekam die Mutter eine Email mit der Kündigung rückwirkend auf den Vortag. Die Mutter teilte mit das das nicht rechtens ist und hat wieder Ihre Arbeitskraft für den nächsten Tag angeboten. Es wurde geantwortet, das man sich kurzfristig melden wird wenn die Mutter benötigt wird. Nun ist es so das die Mutter bis heute keinen Arbeitsvertrag erhalten hat und mittlerweile eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, Prozesstermin ist Mittwoch. Nun bekam die Mutter heute Post vom Arbeitgeber und es stand drin. Es wird vorsorglich zum 11.06.2011 gekündigt. Nächster Absatz steht drin Höchst vorsorglich wird die Kündigung zum 30.06. ausgesprochen und die Mutter wird aufgefordert unverzüglich ihre Arbeit am Dienstag wieder aufzunehmen.
Wann ist die Mutter denn nun gekündigt. Ende April, 11.06.2011 oder 30.06.2011? Und kann man nicht nur zum 15. oder 20. kündigen
Muss die Mutter am Dienstag nun springen und die Arbeit aufnehmen? Und kann das Gericht am Mittwoch entscheiden das die Mutter bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder die Arbeit antreten muss? Das ist doch eigentlich nicht zumutbar oder?
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