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Nach § 17 Abs. 4 Ladenschlussgesetz kann der Arbeitnehmer verlangen, an einem Samstag im Monat arbeitsfrei zu haben.
Dieses Gesetz wird aber nur noch in Bayern angewandt, in den anderen Ländern müßte man die jeweiligen Landesgesetze prüfen. In einigen Ländern gibt es allgemeinverbindliche Tarifverträge zum Bäckerhandwerk, da könnten sich auch Regelungen finden. E.D. |
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