AW: Vollzeitpraktikum für Teilzeitstelle
Wenn er im sog. Praktikum in erster Linie Arbeit geleistet hat und nicht der Ausbildungszweck vorherrschend war, kann er den ortsüblichen Lohn dafür einklagen. Ggf. auch eine Weiterbeschäftigung, falls keine ordnungsgemäße Befristung vorlag.
Vollzeit - ob nun im Praktikum oder in einem Arbeitsverhältnis - kann ein Arbeitgeber schon ohne Rücksicht auf die Kinderbetreuung "verlangen", oder genauer gesagt anbieten - aber man muß das nicht annehmen. Dann kommt halt nichts zustande.
E.D.
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