#3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
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Standard AW: falsches Datum in der Kündigung , rechtswirksam?

Hallo

Zitat:
der AG hat mir nun folgendes Schreiben zur Unterschrift vorgelegt:
die kündigung zum 31.05.2011 und die damit verbundene Aufhegung des Arbeitsvertrages zu diesem datum wird von der GF aktzeptiert.
ich habe unterschieben

"Jetzt ganz schnell unterschreiben, umso eher kann ich im Rechtsforum nachfragen, ob das ok war mit der Unterschift!"

Also Jr sorry aber das war schon mehr als besch...

Ohne deine Unterschrift wäre die Sache halb so schlimm gewesen. Selbst wenn der AG die Kündigung aktzeptiert hätte, hättest du die Erklärung noch wegen Irrtums anfechten können. Jetzt wird das kaum noch möglich sein. da müsstest du schon vortragen, dass du im Augenblick der Unterschrift vorübergehend unzurechnungsfähig warst.


Das hast du echt verbockt. Nur wieso? Du hattest den fehler doch erkannt, und unterschreibst trotzdem ?


Gruß
AZ
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