Rufbereitschaft und gesetzliche Ruhezeiten
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter arbeitet in einem Gleitzeitmodell (Rahmen 06 - 20 Uhr). Kernarbeitszeit gibt es keine. Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden verteilt auf Montag bis Freitag.
Der Mitarbeiter geht um 18.00 Uhr nach Hause.
Um 03.30 Uhr beginnt ein Einsatz im Rahmen seiner Rufbereitschaft. Dieser endet um 05.00 Uhr.
Der Mitarbeiter hält nun seine gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden ein, und beginnt um 16.00 Uhr mit seiner regulären Arbeit.
Wie sind solche Fallkonstellationen üblicherweise in Betriebsvereinbarungen geregelt? Würde im obigen Beispiel der Mitarbeiter seine Sollarbeitszeit "aufgefüllt" bekommen?
Schon jetzt herzlichen Dank für Hinweise aus der betrieblichen Praxis.
Gruß KlausW
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