Annexvertrag? Verlängerung?
Ein befristeter Vertrag wird zwei Mal verlängert. Die Verlängerungen tragen den Vermerk "Änderungsvereinbarun g" und es wird lediglich der Endzeitpunkt der Befristung verändert.
"....wird mit Wirkung vom 31.12.99 folgender Vertrag zur Änderung des AV vom 01.01.99 geschlossen:
.....wird bis zum 30.06.00 weiterbeschäftigt."
Stellt diese Vertragsverlängerung einen neuen AV dar auf den nur noch eine gerichtl. Befristungskontrolle durchgeführt werden kann, oder befindet man sich weiterhin im urspr. AV?
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