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Alt 27.05.2011, 08:17
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Standard schwanger und mündliche zusage zur verlängerung des vertrages unter zeugen

hallo,



nehmen wir mal an, eine arbeitnehmerin hat 2010 einen befristeten arbeitsvertrag unterschrieben (dauer 1 jahr) vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011.

mitte märz 2011 wurde der arbeitnehmerin urlaub vom 13.06.2011 bis zum 27.06.2011 (also nach auslaufen des vertrages) per email zugesichert!

die arbeitnehmerin wurde zwischenzeitlich schwanger (sagen wir jetzt mal das sie momentan in der 10. woche ist). das hat die arbeitnehmerin dem arbeitgeber auch direkt erzählt (im beisein eines zeugen) darauf sagte der arbeitgeber, dass es zwar schade ist fürs geschäft, sich aber freut und das die arbeitnehmerin aber noch bleiben kann (im beisein eines zeugen).

einen monat vor ablauf des befristeten vetrages hatte die arbeitnehmerin einen streit während der arbeitszeit mit einer arbeitskollegin,(privat gut befreudet mit dem arbeitgeber, der gerade im urlaub ist) die, die arbeitnehmerin während der arbeit schikaniert hat! die arbeitnehmerin, hat die arbeitskollegin mehrmals darum gebeten sie in ruhe zu lassen, damit sie ihre arbeit erledigen kann. aber die arbeitskollegin hat sich dran gehalten. die arbeitnehmerin, hat darauf hin gesagt, das sie vor lauter aufregung bauch und magenschmerzen bekommen habe und vor lauter angst um das baby jetzt nachhause geht! daraufhin wurde die arbeitnehmerin von ihrem hausarzt 2x jeweils für 1 woche krankgeschrieben (bis ca. 1 woche vor endung des befristeten vertrages).

seit dem hat die arbeitnehmerin nichts mehr vom arbeitgeber gehört! im krankenstand ca. 10 tage vor ablauf des befristeten vertrages bekommt die arbeitnehmerin einen brief von der krankenkasse mit der abmeldung zum 31.05.2011.

jetzt die frage: habe gehört, dass eine mündliche zusage genauso wirksam sein soll wie als wenn man es schriftlich bekommen hat (stimmt das?) hinzu kommt, dass die arbeitnehmerin ja eigentlich den beweis der weiterbeschäftigung als ulaubsbestätigung per email erhalten hat! bei dem gespräch mit dem arbeitgeber war ein zeuge dabei, der bestätigen kann das die arbeitnehmerin weiter über ihren befristeten arbeitsvertrag hinaus beschäftigt werden soll (wie oben schon geschrieben)!

hat der arbeitgeber denn überhaupt das recht so etwas zu machen? mutterschutz? normal ist es ja egal da der vertrag endet, aber die arbeitnehmerin hatte ja die zusage das es weiter geht!!!


danke euch schonmal für die aufklärung des sachverhalts und die hilfe


liebe grüsse
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