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Hallo zusammen,
muss ich meinen Resturlaub während einer angekündigten und nicht geänderten Freistellung einbringen, oder kann ich verlangen, dass dieser ans Ende der Kündigungsfrist angehängt wird, da nicht mitgeteilt wurde, dass ich während der Freistellung den Urlaub einbringen muss? Ich hoffe, meine Frage ist verständlich. Viele Grüße I |
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| Stichworte |
| freistellung, urlaub bei kündigung, urlaub einbringen |
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