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Alt 26.05.2011, 21:41
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Standard AW: Freistellung - Urlaub einbringen

na dann mach ich doch mal deine arbeit und google für dich

BUrlG - Einzelnorm, absatz 4

Grundsätzlich ist eine Freistellung ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Dies hat zur Folge, dass durch eine Freistellung die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers nicht verbraucht werden und der Arbeitnehmer während der Freistellung sogar noch Urlaubsansprüche hinzu erwerben kann. Diese sind unter Umständen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber noch zu vergüten. Üblicherweise wird deshalb von Seiten des Arbeitgebers zunächst der noch offene Urlaub erteilt und für den Zeitraum danach die Freistellung erklärt oder die Freistellung unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche erklärt.

Bei der widerruflichen Freistellung ist jedoch eine Anrechnung des noch offenen Urlaubs unzulässig.

Arbeitsrecht - Freistellung: Vorsicht bei Freistellung: Oftmals folgt einer Kündigung eine...
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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freistellung, urlaub bei kündigung, urlaub einbringen

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