Dann suchen Sie sich mal den BZA-MTV im Internet. Dort steht eigentlich sehr schön, dass die Stunden vom AZK vorrangig als Freizeit gewährt werden sollen. Danach kommen in diesem Tarifvertrag leider noch x Klauseln, warum der AG das dann eventuell doch nicht machen muss.
Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen, ob der AG das kann. Man muss da leider dazu sagen, egal ob der jetzt berechtigt den Urlaub verweigert oder nicht, er macht es einfach. Als AN könnte man nur über eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht versuchen, den Urlaub durchzusetzen. Da der aber von Ihnen zu dem Zeitpunkt verständlicherweise noch gar nicht beantragt wurde, weiss ich nicht, wie die dort auf dieses Ansinnen in dem Fall reagieren.
Der AN hat hier m.E. ganz schlechte Karten.
Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
Zitat:
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Die Leihfirma kündigte mich nicht, weil ich krank war, sondern, weil der Kunde mich abmeldete und die Leihfirma somit keine Arbeit mehr für mich hatte. Das geht da sehr schnell.
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O.k. verstanden, das typische Verhalten der meisten Leihfirmen. Reflexartig die Kündigung rausschicken, sobald der Entleiher abmeldet.