#18 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 22:01
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Standard AW: § 3 Satz 2 ArbZG Überstunden

Zitat:
Zitat von Angi1972 Beitrag anzeigen
Das es fetzt merkt man! Sich aktiv in solch einem Forum zu einzubringen kann für das Studium nur nützlich sein und mir hilft es!

Ich zieh vor Jedem den Hut, der Gesetzestexte sogar in seiner Freizeit liest.
Na klar, eine gehörige Portion Interesse an der Juristerei muss man mitbringen, sonst ist man nur einer mehr von denen, die nur einen Sitzplatz blockieren und den anderen die Luft im Hörsaal wegatmen.

Und von denen sieht man einige...auch nach 4 Wochen schon. Jura klingt eben für viele erstmal schick (und man braucht vermeintlich kein Mathe).


Gruß
AZ
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10 stunden, arbeitszeit, kündigung, überstunden

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