#17 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 23:19
Erfahrener Benutzer
 
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Standard AW: Krank sein und freie Arbeitszeit, wie wird gerechnet?

Zitat:
was ich heute noch von nem Kollegen gehört habe ist, das angeblich in den ersten 3 Monaten bei Krankheitstagen nicht gezahlt wird.
Dein Kollege ist nicht ganz richtig informiert. Ganz so schlimm ist es in Wahrheit nämlich nicht.

Gemäß § 3 III EntgFG ensteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstmals nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Davon kann nach § 12 EntgFG nicht zuungunsten des AN abgewichen werden.

Gruß
AZ
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