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Alt 24.05.2011, 08:26
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Standard verkürzter Abgabezeitpunkt AU im Vertrag rechtens?

Hallo, ich habe eine Frage. In meinem Arbeitsvertrag wurde damals vereinbart, dass ich Krankheit ab dem 1. Tag mit einer AU bestätigen lassen muss. Nun sagt unser Betriebsrat, dass diese Vereinbarung hinfällig ist, weil dieser Eintrag in meinem Vertrag mitbestimmungspflichtig gewesen wäre. Somit bräuchte ich erst ab dem 3. Kranheitstag eine AU einreichen. Bei Krankheiten von weniger als 3 Tagen Dauer, kann ich mich einfach so beim Arbbeitgeber krank melden ohne eine Bescheinigung. Jetzt bin ich total verunsichert und möchte natürlich nichts falsch machen. Ich habe einen Vertrag seit 2003. Ich habe von Kollegen gehört, dass es unterschiedliche Vereinbarungen in den einzelnen Verträgen gibt. Manche Kollegen müssen ab dem 1. manche ab dem 3. Tag eine Bescheinigung vorlegen. Ist das rechtens und wie soll ich mich jetzt verhalten?
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Stichworte
abgabezeitpunkt, arbeitsunfähigkeit, bescheinigung, krankheit

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