#10 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 23:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 2.141
Standard AW: Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag

Ich bewundere immer wieder den Langmut der Juser hier!!!

Zitat:
Zitat von verrubret Beitrag anzeigen
sollte der AG dies nach gutsherren-art entschieden habent ? Vielleicht

spielte der nasen-faktor eine rolle ? Denke nicht

trat der kollege einfach kompetenter auf ? glaube ich kaum

gibt es einen betriebsrat ? nein!

auf irgendeinem system muß doch dieses " A " und " B " einteilen, mehr geld nur als "B"
möglich, beruhen...(Ich glaube schon)
und dann muß es doch auch etwas schriftliches dazu geben,
zumindest eine dienstanweisung oder -ordnung als bestandteil des arbeitsvertrags
ein internes beförderungssystem, abhängig von der betriebszugehörigkeit( Nein, ist gesondert geregelt) ?

welcher AG macht sich die mühe, sich soetwas auszudenken,
wenn kein eigentlicher sinn dahinterstecken soll

Ich bin gerade dabei es herauszufinden...bin das mit dem AG in Diskussion...wollte nur erstmal wissen ob es rechtens bzw. erfahrungen dazu gab

Ich möchte noch etwas anmerken...ich mache zurzeit noch eine Weiterbildung (studium) mit akademischem Abschluss (Abschluss nächstes Jahr). Es wurde mir gesagt, dass ab dem Zeitpunkt der AV von "A" in "B" geändert wird und ich dann natürlich auch mehr Gehalt (marktgerecht!) bekommen.
Moin Verrubret !

Glaubst Du wirklich,mit
Zitat:
Vielleicht
Zitat:
Denke nicht
Zitat:
glaube ich kaum
Zitat:
Ich glaube schon
dieses

Zitat:
besser "verkauft" - Auf keinen Fall!!! :-))
glaubhaft machen zu können ?

...und ich schreibe nur von unserem Forum;an Lohnverhandlungen in diesem Stil denke ich lieber nicht...

Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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gehalt, jobbezeichnung

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