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Alt 19.05.2011, 11:44
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Frage Verpflichtungerklärungfor tbildung + Kündigung in Kurzarbeit

Hallo Zusammen!

Also folgender Sachverhalt ist eintreten:
Derzeit befinde ich in einer 3jährigen Fortbildung, welche noch bis August 2011 läuft, dazu wurde folgender Verpflichtungserklärung geschlossen:

"§ 4 Rückerstattung Kündigt der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Studiums das Arbeitsverhältnis oder kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, der von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist, oder ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen, so hat der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Fortbildungslehrgangs zurück zu erstatten. Die Rückzahlungsverpflichtung mindert sich dabei für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Abschluss Studiums um 1/36 der Gesamtkosten."


Nun ist es so, dass sich die wirtschaftliche Lages des Unternehmens seid einiger Zeit deutlich verschlechtert. Daraufhin habe ich begonnen mit anderweitig zu orientieren und nun einen neues Jobabgebot vorliegen. Mittlerweile wurde Kurzarbeit für die nächsten 6 Monate angeordnet und ich habe meinen Arbeitvertrag gekündigt.


Bin ich trotz Kurzarbeit und schlechter wirtschaftlicher Lage als Hauptkündigungsgrund verpflichtet die Forbildungskosten zurück zu zahlen?


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
LG Katja
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Stichworte
fortbildung, kurzarbeit, verpflichtung

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