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Alt 20.05.2011, 08:13
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Standard AW: Verpflichtungerklärungfor tbildung + Kündigung in Kurzarbeit

Ich vermute mal um eine Rückzahlung wirst du eher nicht herum kommen, die Unsicherheit in der Firma oder der Übernahme hat leider letztlich mit dem geschlossenen Vertrag nichts zu tun.

Der AG kann dir nicht einfach das komplette Gehalt nicht auszahlen, er muss dir min. den pfändungsfreien Betrag auszahlen von bei Singles ca. 1000 € Netto. Den Rest könnte er aufrechnen.

Im Grunde muss er sich danach nicht auf Ratenzahlung einlassen, das wäre aber wohl letztlich vernünftig. Das Geld steht dem AG wohl bei Austritt deinerseits sofort zu. Er könnte dir dann den Gerichtsvollzieher schicken, wenn er böse ist :-(

MfG
Matthias
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Stichworte
fortbildung, kurzarbeit, verpflichtung

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