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Alt 19.05.2011, 21:33
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Standard AW: transfergesellschaft nach elternzeit

Hallo Valery !

Zitat:
Zitat von Valeriy Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich bin noch in der Elternzeit, eigentlich bis 30.9.2009.

Der Betrib, in dem ich noch angestellt bin, wird aber geschlossen und für die gekündigten Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet.
ich möchte gemeinsam mit den anderen in die Transfergesellschaft es wurde aber vom BR gemeint, dass der AG sich quer stellen könnte und mir diese gelegenheit ewentuel nich anbietet. ( wird gerade geprüft) bis jetzt habe ich noch kein Drei-Parteien-Vertrag bekommen, beim Sozialplan bin aber dabei.

Könnt ihr mir was raten/erklären? Das wäre nett, ich hab mich schon halbtotgegoogelt.

Liebe Grüße
Valeriy
Das mit 2009 ist ja wohl ein Tippfehler ?!

Ansonsten unteliegst Du den Bedingungen des Sozialplanes wie alle anderen Arbeitnehmer auch,also nix mit Verweigerung durch den AG !
Vielleicht gibt es Bestimmungen,daß die "willigen" AN den Drei-Parteien-Vertrag beantragen oder sonstwie ihre Bereitschaft zum Übergang in die Transfergesellschaft bekunden müssen.Frage nochmal nach !

Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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Stichworte
elternzeit, transfergesellschaft

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