#8 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 07:23
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Registriert seit: 19.05.2010
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Beiträge: 551
Standard AW: Verweigerte Überstunden Kündigungsgrund

Dann schaue noch einmal genau in deinen Arbeitsvertrag. Nur das was da steht gilt (es sei denn, es wird ansonsten auf irgenwelche Tarifverträge Bezug genommen). Wenn da ein Festgehalt steht, darf dein AG nicht 15 Stunden abziehen. Die "Zulage" für die 15 Std. ist nicht irgendwo vertraglich vereinbart? Rechne mal nach, ob die Zulage überhaupt ein vernünftiges Äquivalent für die 15 Std. sind. Findet sich sonst ein Hinweis auf den Umgang mit Überstunden im AV?
Wenn nein, können nur einvernehmliche Absprachen -am besten schriftlich-zwischen dir und deinem Chef gelten, keine einseitigen Anordnungnen deines Chefs.
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Stichworte
arbeitszeit, kündigungsgrund, überstunden

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