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Alt 10.05.2011, 10:50
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Standard Zuständigkeit des BR in separatem Betriebsteil

Hallo alle miteinander,

wir grübeln gerade über folgende Frage zum Thema "Zuständigkeit des BR in einem separaten Betriebsteil":

Eine Firmenniederlassung in Dresden ist organisatorisch und disziplinarisch für alle Mitarbeiter des Unternehmens im Innen- und Außendienst in den neuen Bundesländern zuständig. Hier existiert auch ein entsprechender Betriebsrat.

Zusätzlich betreibt das Unternehmen in Rostock ein kleines Telefonzentrum, in dem Hotline-Dienste für diese Region durchgeführt werden. Organisatorisch ist dieses Telefonzentrum der Niederlassung in Dresden unterstellt und die Mitarbeiter, die dort ihren Arbeitsplatz haben, sind daher laut Arbeitsvertrag in der Niederlassung in Dresden angestellt.

Aufgrund der räumlichen und arbeitstechnischen Trennung zwischen der Niederlassung und dem Telefonzentrum, gilt das Telefonzentrum als separater Betriebsteil und es gibt auch dort einen eigenen Betriebsrat, der die Mitbestimmungsrechte für die dort arbeitenden Mitarbeiter wahrnimmt.

Für uns stellt sich nun aber die Frage, wie es mit der rechtlichen Zuständigkeit in personenellen Angelegenheiten ist. Die Mitarbeiter des Telefonzentrums arbeiten zwar in Rostock, sind aber laut Arbeitsvertrag in Dresden angestellt. An beiden Standorten existiert ein selbständiger Betriebsrat. Welcher der beiden ist denn dann vom Arbeitgeber bei geplanten Kündigungen oder Versetzungen zu informieren?

Kann uns zu diesem Thema jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
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Stichworte
betriebsrat, betriebsteil, mitbestimmung

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