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Alt 11.05.2011, 14:27
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Standard AW: Zuständigkeit des BR in separatem Betriebsteil

Lieber Sueton,
wir sehen hier nicht die Zuständigkeit des GBR .
Wir sind eindeutig der Meinung das Einstellungen dem lokalen BR unterliegen.
Auch unser Arbeitgeber ist dieser Meinung.

und sogar dein Link sieht das so, zitat:
Für personelle Angelegenheiten wie Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG) ist stets der örtliche Betriebsrat zuständig, nicht der Gesamtbetriebsrat.



Gruß
Meistermacher
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Stichworte
betriebsrat, betriebsteil, mitbestimmung

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