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Zitat:
Vielleicht passte deine Frage nicht in seine Planung - aber nimm das mal sportlich und lass dich nicht abschrecken. Warst du denn auch beim ganz normalen, zuständigen Sachbearbeiter in der Perso? Die wissen das und machen das vermutlich auch oft. Im Prinzip musst dort nur ein Schreiben abgeben, in dem Du mitteilst, dass du wünscht, dass sich deine Arbeitszeit ab dem x.x. (3 Monate ab Abgabe) auf y Stunden an z Tagen reduziert. Lass dir den Empfang bestätigen mit Datum. Die müssen dann reagieren. Tun sie das nicht bis spätestens ein Monat vor dem gewünschten Zeitpunkt der Verringerung, gilt die Zustimmung als erteilt. Wenn dir "in 3 Monaten" zu spät ist, verlange sofort eine betriebliche Wiedereingliederungsmaßna me (BEM), zusammen mit dem BR und deinem Arzt. http://www.schwbv.de/pdf/praevention...des_sgb_ix.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html Spätestens dann, werden die vermutlich auch einer Reduzierung zustimmen, nicht erst in 3 Monaten. ![]()
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Ich äußere keine verbindliche Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Und: jeder abhängig Beschäftigte sollte eine Arbeitsrechtsschutzversic herung haben! Geändert von Betsy (08.05.2011 um 08:38 Uhr). |
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| absenkung arbeitszeit, arbeitszeit, einschränkungen, unbefristeter vertrag |
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