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Ich hatte vor kurzem schonmal nachgefragt, muss mich hier aber nochmal schlau machen.
Zur Erklärung, ich arbeite in einem Privathaushalt mit Anmeldung als Reinigungskraft. Nun war ich erkrankt und mein AG stellte fest "wir können uns sie nicht mehr leisten" und wollte umgehend kündigen. Ein Frist wollte er nicht einhalten. Nach einigem hin und her hat er sich dann doch dran gehalten (musste er ja). Nun hatte er mir schriftlich zu "Mitte Mai" gekündigt. OK, eben der 15.5., auch wenn die Formulierung sonderbar war. Letztes Jahr hatte ich 1 Tag Urlaub genommen (hatte am 1.11. dort angefangen und einen anteiligen Tag Urlaub). Dann hatte der gute Mann mir am Karnevalsdienstag mitgeteilt das er mich an diesem Tag nicht bräuchte. Also Annahmeverzug. Jetzt errechnet er mir 1,833 Tage anteiligen Urlaub, meint aber ich hätte bereits 2 Tage genommen. Im übrigen würde die Differenz zu vollen Tagen mit dem Gehalt verrechnet. So einen Schmarrn habe ich noch nie gehört (besonders Letzteres). Meiner Meinung nach sind diese anteiligen Tage aufzurunden, da es nunmal keine 0,833 Tage gibt. Richtig? Wenn mein AG auf meine Arbeitsleistung verzichtet kann er mr den betr. Tag wohl kaum vom Urlaub abziehen. Richtig? Und es gibt auch keine Differenz die mit dem Gehalt verrechnet würde. Richtig? Könntet ihr mir da vll. nochmal helfen? |
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