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Alt 06.05.2011, 05:45
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Standard AW: Minijob und Urlaub (Teil 2)

der (gesetzliche mindest-) urlaubsanspruch berechnet sich aus der anzahl der arbeitstage pro woche,
unabhängig wieviel stunden du an diesen tagen arbeitest

also : mindestanspruch 4 wochen zusammenhängende freizeit
5 tagewoche 20 tage, 4tagewoche 16 tage, 3 tagewoche 12 tage usw.
pro vollem monat 1/12 des jahresanspruchs
ab 0,5 wird aufgerundet

zum annahmeverzug : wird schwierig wenn du nicht nachweislich trotzdem deine
arbeitskraft angeboten hast
man könnte sonst auch ein konkludentes verhalten annehmen
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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