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der (gesetzliche mindest-) urlaubsanspruch berechnet sich aus der anzahl der arbeitstage pro woche,
unabhängig wieviel stunden du an diesen tagen arbeitest also : mindestanspruch 4 wochen zusammenhängende freizeit 5 tagewoche 20 tage, 4tagewoche 16 tage, 3 tagewoche 12 tage usw. pro vollem monat 1/12 des jahresanspruchs ab 0,5 wird aufgerundet zum annahmeverzug : wird schwierig wenn du nicht nachweislich trotzdem deine arbeitskraft angeboten hast man könnte sonst auch ein konkludentes verhalten annehmen
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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