Organisationsveränderung als Befristungsgrund???
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem. Unser Betrieb hat mehrere Standorte deutschlandweit und plant mittelfristig Aufgaben, entsprechend der Personalkapazitäten an die Standorte zu verlagern. Es wurde ein Konzept erarbeitet, welches besagt, dass bis 2014 die organisatorischen Änderungen abgeschlossen werden sollen. Bis dahin besteht aber Personalbedarf an einem Standort, wo zentral die Personalsachbearbeitung erfolgt. Mit dem aktuellen Personalbestand sind die Aufgaben nicht zu leisten. Hier gibt es eine auf unbestimmte Zeit teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin. Diese soll eine befristete Arbeitszeitaufstockung zur Erfüllung der Aufgaben in der Personalabteilung erhalten, bis die Aufgaben an die anderen Standorte abgegeben werden. Es handelt sich aber um Daueraufgaben. Greifen hier irgendwelche Befristungsgründe des TzBfG bzw. würde eine zeitlich befristete Arbeitzeitaufstockung bis zur Aufgabenverlagerung gerichtlich bestehen können?
Ich bin für jede Meinung, jeden Hinweis, Urteile etc. dankbar.
Viele Grüße
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