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Alt 05.05.2011, 17:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 5.127
Standard AW: Ankündigung neue Führungststruktur ohne Vertragsänderung

Zitat:
Hat das arbeitsrechtliche Konsequenzen für mich, wenn ich dagegen keinen Einspruch erhebe ?
Sie können bei so einer e-mail des AG an die AN keinen Einspruch erheben, also kann daraus auch kein arbeitsrechtlicher Nachteil erstehen. Sie sollten aber m.E. zeitnah einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich da beraten lassen.
Es müsste z.B. geprüft werden, wie konkret die Stellenbeschreibung im AV formuliert ist. Steht dort drinn, dass Sie Personalverantwortung tragen, etc.
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