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Arbeitsverträge sind erst wirksam wenn beide Parteien unterschrieben haben.
Wenn es noch keine Schriftstücke gibt über die Kündigung in der alten Abteilung, würde ich mit demjenigen reden. Und wenn Sie untragbar nun sind durch diese Ankündigung soll er Sie doch kündigen. In der Zwischenzeit ksnn man ja weiter arbeiten und sich wieder anderweitig umschauen. |
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| arbeitgeber, arbeitsvertrag, auflösen, nachträglich |
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