Moin Kekolaz !
Es gibt kein im GG oder sonstwo verbrieftes Recht auf Abfindung , Punkt ; es sei denn:
Da ein BR vorhanden:Gab es einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan ?
Dürfte die allermeisten Arbeitsverhältnisse in Deutschland betreffen !
War die Einladung rechtmäßig,dann ja,siehe hier:
Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder : Textarchiv : Berliner Zeitung Archiv
Eine diebezügliche Freistellung ohne vorherige Kündigung ist mir neu.Lohn oder Gehalt steht Dir in jedem Fall zu.
Siehe oben,Stichwort "Sozialplan"...
Sorry,aber langsam frage ich mich,ob Dein Anwalt was taugt...
Nein,musst Du nicht.
Nach meinem bescheidenen Wissen gibt es sowas nicht!
Eine Änderungskündigung kann auch außerordentlich ausgesprochen werden. In § 13 KSchG ist zwar nach wie vor keine Verweisung für die außerordentliche Änderungskündigung, sondern nur für die außerordentliche Beendigungskündigung, was als gesetzgeberisches Versäumnis angesehen wird, welchem durch eine entsprechende Anwendung von § 2 KSchG Rechnung zu tragen sei.
Siehe: APS/Künzl, § 2 KSchG, Rz. 42; BBDW/Bram, § 2 KSchG, Rz. 86; ErfK/Ascheid/Oetker, § 2 KSchG, Rz. 6; HaKo/Pfeiffer, § 2 KSchG, Rz. 76; KDZ/Zwanziger, § 2 KSchG, Rz. 8; KR/Rost, § 2 KSchG, Rz. 32; kritisch: Löwisch/Spinner, § 2 KSchG, Rz. 100.
Änderungskündigung bedarf Deiner Zustimmung.
Fristlos wäre z.B. dieses:
Fristlose Kündigung in der Nachwirkungsphase: Hier hat Ihr Betriebsrat keinen Zustimmungsvorbehalt
Einfach dortselbst nachfragen !
Und wieder meine Frage nach der Qualität Deines Anwalts...?!
Sprecht Ihr auch ab und zu miteinander ???
Da willst Du jetzt nicht wirklich eine Antwort 'drauf,oder ?
Last but not least:
Sind Deine BR-Kollegen alle im Urlaub oder gehemmt,dem AG gegenüber diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben ?
Grüsse,sueton