Benachteiligung durch kurze Betriebszugehörigkeit
Hallo,
mein Chef hat vor einer Weile 5 Personen aus meiner Abteilung auf eine Fortbildung geschickt. Es war ursprünglich anders geplant, nun sollen aber doch nur noch 2 Personen in eine Fachabteilung übernommen werden. Diese 2 Personen haben dadurch nach einer Bewährungszeit die Möglichkeit einer Beförderung. Durch die Fortbildung haben alle einen identischen Wissensstand (neues System). Angeblich will er die Kollegen mit der längsten Betriebszugehörigkeit auswählen. Dann wäre ich leider nicht dabei. Darf er die neuen Kollegen aufgrund kürzerer Betriebszugehörigkeit benachteiligen?
Das wäre doch für neue engagierte Kollegen eher demotivierend.
Freu mich auf viele Antworten.
Danke!
Eure
Crossy
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