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Alt 04.05.2011, 16:49
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Standard Nachtrag zum Arbeitsvertrag "Pflicht"???

Hallo,

ich hatte kürzlich mein Personalgespräch. Das Ergebis wurde in einem Beurteilungsbogen festgehalten. Dort steht auch das neue Gehalt drauf.
Da ich diese Änderung aber gern "richtig" dokumentiert bekommen möchte, habe ich nach einem Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag gefragt. Man sagte mir, dass der Beurteilungsbogen reicht. Ehrlich gesagt glaube ich das nicht so richtig.

Kann ich verlangen (aufgund eines Gesetzes oder Gerichtsurteils), dass ich hier einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag bekomme?

Ich habe bisher nur ansatzweise so etwas gefunden. Im Nachweisgesetz steht unter §3:

...Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten....

Schriftlich liegt mit der Beurteilungsbogen ja vor, aber dient dieser wirklich als Nachtrag zum Arbeitsvertrag?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten und Meinungen.
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